Ergänzend zu der Nummer 1.2.9 der AU-Richtlinie (Anforderungen an die Messgenauigkeit der verwendeten Abgasmessgeräte) wird mit der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 100 vom 23.05.2018 in diesem Zusammenhang die zu berücksichtigende "Richtlinie zur Kalibrierung von Abgasmessgeräten, die für die Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen nach Nummer 6.8.2
Mit unserer Mail vom 17.11.2017 hatten wir über die Wiedereinführung der obligatorischen Endrohrmessung an allen Kraftfahrzeugen (Otto, Diesel) ab dem 01.01.2018 anhand einer Änderung der AU-Richtlinie gemäß der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 158 vom 20.09.2017 informiert.
Das BMF hat mit zwei Schreiben an den ZDK einerseits und den ZDH andererseits zu konkreten Fragestellungen der beiden Verbände Stellung genommen. Danach ist die Erfassung der EC-Karten- Umsätze in den Kassenbüchern weiterhin bei ausreichender Dokumentation erlaubt.