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Sachmangelhaftung - Agenturgeschäfte

Ermittelt ein Kfz-Händler einen Gebrauchtwagen für eine Privatperson, ist die Privatperson als Verkäufer anzusehen und als Verbraucher berechtigt, die Sachmängelhaftung gegenüber dem Käufer auszuschließen. Der EuGH hat sich nunmehr in seinem Urteil vom 09.11.2016 (Az. C-149/15) mit der Frage befasst, was gilt, wenn der Käufer nicht darüber aufgeklärt worden ist, dass der Kfz-Händler nur als Vermittler tätig ist.

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