Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter | 21 Jahre 18 Jahre ( Während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung oder nach Grundqualifikation § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG) |
Geltungsdauer | befristet auf 5 Jahre |
Vorbesitz erforderlich | ja, Klasse B |
Beinhaltet Klasse | C1E, BE, T D1E bei Besitz von Klasse D1 D1; DE bei Besitz von Klasse D |