Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter: | 21 Jahre 18 Jahre (Während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung oder Grundqualifikation § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG) |
Geltungsdauer: | befristet auf 5 Jahre |
Vorbesitz erforderlich: | ja, Klasse B |
Beinhaltet Klasse: | C1 |