Ist eine nicht angemeldete, bezahlte jedoch illegale Arbeit, bei der der Arbeitnehmer keine Steuern und der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge abführt.
In begründeten Verdachtsfällen der Schwarzarbeit / unerlaubten Handwerksausübung besteht die Möglichkeit, über die Geschäftsstelle der
Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Südthüringen
Sachsenstraße 7
98617 Meiningen
Anzeige zu erstatten.
Diese wird nach Eingang geprüft und an die entsprechenden Behörden weitergeleitet.
Wir möchten Sie bitten, für ihre Anzeige, nachfolgendes Formular zu verwenden:
- Anzeige wegen Verdachts auf Schwarzarbeit / unerlaubter Handwerksausübung
Zur allgemeinen Information finden Sie hier ein Dokument, des Zolls (www.zoll.de), zum Thema Schwarzarbeit.