Die Gasanlagenprüfung darf nur durch die verantwortlichen Personen und Fachkräfte durchgeführt werden, die eine mindestens 1-tägige Grundschulung (GAP-Schulung) nachweisen können.
Die Schulung wird auf Grundlage der GSP / GAP-Schulungsrichtlinie durchgeführt und schließt mit einer Prüfung ab.
Lehrgangsvorraussetzung ist eine abgeschlossene Kfz-Gesellenprüfung.
Themenschwerpunkte:
- Rechtliche Grundlagen
- Technik der Gasanlagen
- Durchführung einer Gasanlagenprüfung
- Dokumentation und Qualitätssicherung
Dauer: 1 Tag
Teilnahmegebühr: auf Anfrage