Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:
- die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
- die zulässige Gesamtmasse des Kombination nicht mehr als 3500 kg beträgt.
Mindestalter | 18 17 beim begleitenden Fahren 17 bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer (nach vorheriger erfolgreicher mpU) |
Geltungsdauer | ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich | nein |
Beinhaltet Klasse | AM, L |