Gasanlagen dürfen nur von qualifiziertem, d.h. zusätzlich geschultem Personal eingebaut, repariert und gewartet werden.
Nach dem Einbau einer Gasanlage ist auf jeden Fall eine GSP erforderlich, die von einer hierfür anerkannten Kfz-Werkstätte durchgeführt werden kann.
Die Schulung wird auf Grundlage der GSP / GAP-Schulungsrichtlinie durchgeführt und schließt mit einer Prüfung ab.
Grundvoraussetzung für die Teilnahme am Seminar ist ein fundiertes Grundwissen in der Kfz-Elektrik, Messtechnik, Motorsteuerung und Benzin-Einspritztechnik.
Themenschwerpunkte:
- Rechtliche Grundlagen
- Nationale und Internationale Vorschriften für Nachrüstsysteme
- Technik der Gasanlagen
- Durchführung einer Gassystemeinbauprüfung
- Identifizierung der Komponenten eines Gasnachrüstsystems bzw. einzelner Komponenten
- Einbau eines Gasnachrüstsystems
- Gassystemeinbauprüfung
- Dokumentation und Qualitätssicherung
Dauer: 4 Tage
Teilnahmegebühr: auf Anfrage