Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichte Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.
Mindestalter: | 18 Jahre 17 Jahre beim begleitenden Fahren |
Geltungsdauer: | ohne Befristung |
Vorbesitz | B |