Fahrzeugart: Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped), dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkaftfahrzeuge mit:
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h
- Verbrennungsmotor (Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
- Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW
- andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeuge: Nutzleistung maximal 4 kW
- Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
- wer außerhalb der unten genannten Länder fährt, begeht eine Straftat, wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis
Mindestalter: | 15 Jahre * |
Geltungsdauer: | ohne Befristung |
Vorbesitz erforderlich: | Nein |
Beinhaltet Klasse: | Keine |
* gilt nur für Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt |