In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Neuzulassungen von Personenkraftwagen in Deutschland kontinuierlich gestiegen.
Derzeit gibt es in Deutschland einen Bestand von ca. 54 Millionen Kraftfahrzeugen, jährlich werden rund 3 Mio. Altautos endgültig stillgelegt und müssen ordnungsgemäß entsorgt werden.
Ziel ist es, Altautos künftig sauberer, d.h. umweltgerecht zu verwerten und die Bestandteile weitgend als Sekundärstoff wieder in die Produktion einfließen zu lassen.
Ab dem 01. April 1998 ist der Letztbesitzer eines Kfz verpflichtet, sein Altauto einer anerkannten Annahmestelle oder einem Verwertungsbetrieb zur endgültigen Stilllegung zuzuführen.
Grundsätzlich können sich alle Kfz-Betrieb für die Annahme von Altautos qualifizieren, wenn sie den einheitlichen Standard gewährleisten.
Das Annehmen und Entsorgen von Altautos ist nicht die klassische Aufgabe eines Kfz-Unternehmens, dennoch ist es wichtig, dass ein Kfz-Betrieb auch beim Kfz-Recycling eine Mittlerrolle darstellt.
Kundenfahrzeuge werden ein Leben lang von der Kfz-Werkstatt betreut; diese kann somit eine umfangreiche Betreuungsleistung über Verkauf, Wartung und Reparatur bis hin zur Annahme von Altautos bieten.