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Information zur verpflichtenden Lieferung SP relevanter Daten durch SP Betriebe

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wird mit dem Projekt "i-Kfz" das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland digitalisieren. Mit Inkrafttreten der Ersten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) ist seit dem 01.01.2015 die internetbasierte Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen möglich (Stufe 1). Ab dem 01.10.2017 wird die Wiederzulassung eines zuvor außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk (Stufe 2) über das Internet möglich sein (Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung). Damit werden die Grundvoraussetzungen für die internetbasierte Umschreibung, Wiederzulassung sowie für die erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges für das Jahr 2018/2019 geschaffen (Stufe 3).

 

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