In den vergangenen Monaten haben wir mehrfach über die Vorgaben zur Durchführung der Stückprüfung und Kalibrierung unter anderem der Bremsprüfstände informiert.
Wie die aktuellen Fakten ganz klar zeigen, reichen die vorhandenen Kalibrierkapazitäten keinesfalls aus, damit alle Bremsprüfstände, an denen im Jahr 2017 eine Stückprüfung fällig war beziehungsweise wird, auch kalibriert werden können. Diese Engpässe sind hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die "Stückprüfungs- und Kalibrierhoheit" im Wesentlichen bei dem jeweiligen Bremsprüfstandshersteller liegt und dass diese "Hoheit" auch massiv verteidigt wird. Aktuell ist es so, dass die Stückprüfungen grundsätzlich hersteller- beziehungsweise gerätespezifisch durchzuführen sind und dass insbesondere auch die Kalibriermethode (Rückführung und Messunsicherheitsbetrachtung) vom Bremsprüfstandshersteller (durch akkreditierte Kalibrierlabore) freigegeben werden muss.