Für Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien i.S.d. § 443 BGB hat der Gesetzgeber Sonderbestimmungen erlassen (bis Ende 2017 geregelt in § 477 BGB, seit 2018 geregelt in § 479 BGB).
Aufgrund von Nachfragen aus der Verbandsorganisation hat der ZDK die für Kfz-Betriebe wesentlichen Pflichten bezüglich des Abfallmanagements in einem Merkblatt zusammengefasst.
An alle Ausbildungsbetriebe
Wir benötigen Ihre Unterstützung für die anstehende Gesellenprüfung Teil 2 Winter 2018/2019 der KFZ-Mechatroniker.