Die gesetzlich vorgeschriebenen Werte bezüglich Verbrauch und Emissionen sind auch dann erforderlich, wenn ein Autotest einer Zeitschrift, der die gesetzlichen Angaben nicht enthält, von einem Automobilhändler auf Facebook geteilt wird. Die in einem Autotest fehlenden Angaben sind vom Automobilhändler zu ergänzen.
Im Anhang senden wir Ihnen eine Informationsbroschüre des ZDK zum Thema Digitales Serviceheft.
Mit unserer Mitgliederinformation vom 25.07.2018 hatten wir über die Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 99 hinsichtlich der neuen Anforderungen an die Messgenauigkeit der für die Abgasuntersuchung (AU) verwendeten Abgasmessgeräte (Viergas-/Trübungsmessgeräte) und über die Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 100 in Bezug auf die in diesem Zusammenhang zu berücksichtigende AU-Geräte Kalibrierrichtlinie informiert.