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HU Richtlinie - Änderungen bei der Beurteilung festgestellten Fahrzeugmängel

Mit der Richtlinie 2014/45/EU zur Neuordnung der periodisch technischen Fahrzeugüberwachung wird für alle achtundzwanzig Mitgliedstaaten der Europäischen Union gleichermaßen beschrieben, in welcher Form die regelmäßige technische Überwachung von Fahrzeugen (Pkw, Nutzfahrzeuge, Krafträder) europaweit an untersuchungspflichtigen Fahrzeugen durchgeführt werden muss.

Eine zwingende Anwendung der neuen Vorgaben bei der HU von allen berechtigten Untersuchungsstellen anhand der angepassten HU-Richtlinie ab dem 20.05.2018 vorgegeben.

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