Alle 5 Jahre müssen LKW-Fahrer 35 Stunden Weiterbildung in Präsenzveranstaltungen absolvieren.
Dabei werden Kenntnisse aus folgenden Bereichen vermittelt:
- Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
- Anwendung der Vorschriften
- Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung, Logistik
Die Weiterbildung findet in 5 Modulen á 7 Stunden statt.
Termine: bieten wir aktuell nicht an
Für die Klassen A und B bieten wir seperate Auffrischungskurse an.
Trainingsinhalte können nach Wunsch und in Abstimmung mit dem Fahrlehrer / der Fahrschule vereinbart werden.
Trainingsinhalte | - Auffrischung der Verkehrsregeln durch Teilnahme am theoretischen Unterricht - Fahren mit Schalt- oder Automatikfahrzeugen - Angstbewältigung im Straßenverkehr - Bewältigung schwieriger Verkehrssituationen - Einparken - Fahren bei Dunkelheit - Fahren bei Eis und Schnee (Saisonbedingt und nur im PKW Bereich) - Energiesparende Fahrweise - kleines 1 x 1 der Fahrzeugtechnik |
Voraussetzung | Besitz der jeweiligen Führerscheinklasse |
Dauer | ab 2 Fahrstunden (90 Min.) nach Bedürfnis erweiterbar |
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Mindestalter | 16 |
Vorbesitz erforderlich | nein |
Beinhaltet Klasse | AM, L |
bbH: bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit