Autorisierte Marken-Servicebetriebe sind verpflichtet, ihre Kunden auch im Rahmen einer in Auftrag gegebenen „kleinen“ Inspektion über sicherheitsrelevante Rückrufaktionen des Herstellers zu informieren.
Das gilt auch dann, wenn es sich bei dem Kundenfahrzeug um ein Fahrzeug handelt, das nicht über einen offiziellen Importeur nach Deutschland eingeführt worden ist (sog. „Grauimport“).
Versicherer greifen immer häufiger die s.g. Kleinteilepauschale in Höhe von in der Regel 2 % in Rechnungen über die Instandsetzung eines Unfallfahrzeugs an und behaupten, dass die sich dahinter verbergenden Teile entweder gesondert abzurechnen sind oder – wenn dies nicht möglich ist – den Gemeinkosten zuzurechnen sind. Der ZDK stellt sich dieser Auffassung entgegen.
Die IFL-Liste „frei wählbarer Positionen in den Kalkulationssystemen“ ist ein wertvolles Hilfsmittel, um Arbeitspositionen abzurechnen bzw. zu kalkulieren, die in der Praxis anfallen, für die oftmals allerdings keine Herstellervorgaben vorliegen. Die Liste umfasst derzeit 70 Positionen. Diese sind in den Kalkulationsprogrammen von DAT vollständig und von Audatex zum Teil enthalten.
Reparaturkalkulationen werden in der Regel mit Hilfe von automatisierten Kalkulationsprogrammen erstellt. Allen Programmen ist gemein, dass sie die Herstellervorgaben sowohl in zeitlicher als auch in quantitativer Hinsicht verarbeiten. Gleichwohl stellt sich in der praktischen Arbeit immer wieder heraus, dass bisweilen Arbeitspositionen anfallen und erledigt werden, für die es keine Herstellervorgaben gibt. Insofern werden sie oftmals nicht abgerechnet, weil sie keine Berücksichtigung finden.