Nachweise zu den in Ihrem Betrieb für die Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) genutzten Messeinrichtungen und -geräte (Prüfmittel)
Ihr Kfz-Betrieb wird als Prüfstützpunkt (PSP) von Prüfingenieuren (PI) einer oder mehrerer amtlich anerkannter Überwachungsorganisation/en (ÜO) zur Durchführung der Hauptuntersuchung genutzt. Damit Sie Ihren Kunden diesen Service anbieten können, müssen Sie und die Überwachungsorganisationen, mit denen Sie einen "Prüfstützpunktvertrag" abgeschlossen haben, alle in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegten Vorschriften erfüllen.
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