Mitte Januar diesen Jahres hatten wir zuletzt über das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) und die ab dem 01.02.2017 geltenden Informationspflichten berichtet.
Wie bereits in den Neuwagenverkaufsbedingungen, Gebrauchtwagenverkaufsbedingungen, Kfz-Reparaturbedingungen und Teileverkaufsbedingungen erfolgt, wurden die ZDK-Formulare
· Verbindlicher Vermittlungsauftrag zum Erwerb eines neuen Kraftfahrzeugs mit Vollmacht („EU-Vermittlung“)
· Vertrag über die Vermittlung eines privaten Kraftfahrzeuges mit Vollmacht und Kaufvertrag
· Vereinbarung über eine Probefahrt
· Verwahrungsvertrag Räder / Reifen
um die notwendigen Hinweise gemäß VSBG ergänzt. Die Formulare können Sie bei uns unter folgender Emailadresse anfordern: info@kfz-innung-meiningen.de