Wenn ein fabrikneues Kraftfahrzeug infolge eines Sachmangels einen Unfallschaden erleidet, kann der Käufer die Lieferung eines neuen baugleichen Fahrzeugs verlangen und muss sich nicht mit einer Beseitigung der Unfallschäden zufriedengeben.
Verunfallt ein Kraftfahrzeug infolge eines Sachmangels, stellt sich mitunter die Frage, ob der Käufer in diesem Falle eine Ersatzlieferung verlangen oder ob der Verkäufer ihn auf eine bloße Nachbesserung (einschließlich Reparatur des Unfallschadens) verweisen kann. In seinem Urteil vom 20.12.2016 (Az. 8 U 2957/16) hat sich das OLG München daher mit der streitentscheidenden Rechtsfrage befasst, ob dem Käufer eine Nacherfüllung in Form einer Nachbesserung/Reparatur zugemutet werden kann.
Bei neuen Bremsprüfständen, die schon mit der ASA-Schnittstelle ausgerüstet sind, ist es in der Vergangenheit mehrfach zu Verbindungsproblemen insbesondere zu den Systemen der Prüfingenieure der Überwachungsorganisationen gekommen. Um diesen Problemen und einer Belastung der Kfz-Betriebe vorzubeugen, wurde im Jahr 2015 die "Gemeinsame Information zu Voraussetzungen für die Anbindung der ÜI-Produktivsysteme an den ASA-Livestream zum Zwecke der Bremswirkungsprüfung nach § 29 StVZO" erarbeitet