Für die Klassen A und B bieten wir seperate Auffrischungskurse an.
Trainingsinhalte können nach Wunsch und in Abstimmung mit dem Fahrlehrer / der Fahrschule vereinbart werden.
Trainingsinhalte | - Auffrischung der Verkehrsregeln durch Teilnahme am theoretischen Unterricht - Fahren mit Schalt- oder Automatikfahrzeugen - Angstbewältigung im Straßenverkehr - Bewältigung schwieriger Verkehrssituationen - Einparken - Fahren bei Dunkelheit - Fahren bei Eis und Schnee (Saisonbedingt und nur im PKW Bereich) - Energiesparende Fahrweise - kleines 1 x 1 der Fahrzeugtechnik |
Voraussetzung | Besitz der jeweiligen Führerscheinklasse |
Dauer | ab 2 Fahrstunden (90 Min.) nach Bedürfnis erweiterbar |
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 60 km/h
- für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
- bbH max. 40 km/h
- auch mit Anhänger
Mindestalter | 16 |
Vorbesitz erforderlich | nein |
Beinhaltet Klasse | AM, L |
bbH: bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Mindestalter | 21 Jahre 18 Jahre ( Während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung oder nach Grundqualifikation § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG) |
Geltungsdauer | befristet auf 5 Jahre |
Vorbesitz erforderlich | ja, Klasse B |
Beinhaltet Klasse | C1E, BE, T D1E bei Besitz von Klasse D1 D1; DE bei Besitz von Klasse D |