Die am 01.08.2017 in Kraft getretene novellierte Fassung der Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV) führt für Kfz-Betriebe zu neuen Anforderungen hinsichtlich des Umgangs mit gewerblichen Siedlungsabfällen. Zu den wesentlichen Änderungen gehören sowohl ausgeweitete Getrennthaltungs- als auch Dokumentationspflichten. Darüber hinaus sieht die GewAbfV für Kfz-Betriebe in Einzelfällen Ausnahmeregelungen sowie eine Kleinmengenregelung vor.
Die GEMA hat uns darüber informiert, dass sich im Gesamtvertrag die vereinbarten Vergütungssätze ab 1. Januar 2018 ändern.
Für Sie als Mitglied wird auf diese neuen Vergütungssätze der Gesamtvertragsnachlass wie bisher eingeräumt.
Die ab 2018 gültigen Vergütungssätze werden Anfang Januar auf der GEMA-Internetseite veröffentlicht unter:
Auch für das Jahr 2018 stellt die Bundesregierung wieder Fördergelder im Rahmen des De-minimis Förderprogramms zur Verfügung. Bis zu fünf Anträge (Erstantrag und Folgeanträge) je Antragsteller können in der Antragsfrist zwischen dem 8. Januar 2018 und dem 1. Oktober 2018 beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) eingereicht werden.