In der letzten Vorstandssitzung am 14.12.2016 hat der ZDK über die ab dem 01.02.2017 geltenden Informationspflichten gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) berichtet und darauf verwiesen, dass die aktuellen Bedingungstexte vom ZDK neu aufgelegt wurden.
Die neuen AGB mit dem Stand 12/2016 sehen jetzt die Nichtteilnahme der Betriebe an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle im Sinne des VSBG vor. Die Bedingungstexte sind mit den Spitzenverbänden von VDA und VDIK abgestimmt.