In seinem Urteil vom 26.04.2018 (Az. 15 U 82/17) hat sich das OLG Köln mit der Frage befasst, ob ein erheblicher Korrosionsschaden am Auspuff eines älteren Gebrauchtwagens einen Sachmangel begründet, der wegen seiner Art zum Ausschluss der für den Käufer günstigen Regelung zur Beweislastumkehr führt.
In den vergangenen Monaten/Jahren wurde bekanntlich an Millionen von Fahrzeugen mit illegaler Abschalteinrichtung ein Software-Update aufgespielt. Damit rücken nunmehr folgende Rechtsfragen in den Fokus gerichtlicher Entscheidungen:
In seinen Beschlüssen vom 02.08. und 20.09.2017 (Az. 6 U 5/17) hat sich das OLG Bamberg mit der Frage befasst, ob eine Ersatzlieferung eines mit einem Abgassachmangel versehenen VW Tiguan der 1. Generation unmöglich ist, wenn der entsprechende Fahrzeugtyp inzwischen nichtmehr hergestellt wird und durch ein neues Modell mit einer anderen Motorisierung ersetzt worden ist.