In früheren Informationen hatten wir bereits über die ab dem 01.02.2017 geltenden Informationspflichten berichtet.
Aufgrund mehrerer Rückfragen haben wir das Schreiben nochmals aufgearbeitet und ergänzt. Als Anlage sind die zutreffenden Merkblätter eingefügt. ->Anlage 1 ->Anlage 2
Um kleine und mittlere Unternehmen bei der Digitalisierung und der damit verbundenen Einführung neuer Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) zu unterstützen, kann seit dem 15. Juli 2018 das neue Förderprogramm „Digitalbonus Thüringen“ von der Thüringer Aufbaubank in Anspruch genommen werden.
Leider mehren sich in letzter Zeit die Meldungen von Kfz-Betrieben, die Abgasuntersuchung (AU) nicht mehr eigenständig durchführen zu wollen. Entscheidungskriterium dafür ist die Vermutung,
dass die Investitionen in die AU sich nicht mehr rechnen. Nachgefragt, haben die AU-Betriebe jedoch nicht immer kalkuliert, wie viel Sie die AU-kostet und den Erlös aus der AU gegenübergestellt.