Wir hatten Sie bereits über die ab 01.10.2017 verpflichtende Lieferung von i-Kfz-relevanten SP-Daten durch anerkannte SP-Werkstätten für die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) informiert. Nachfolgend informieren wir Sie über den aktuellen Stand zum Aufbau und zum Betrieb einer Infrastruktur zur Übermittlung der i-Kfz-relevanten SP-Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) durch das Kfz-Gewerbe und die dafür von Ihnen bis zum 01.10.2017 umzusetzenden Maßnahmen.
Die Umsetzung der technischen Anforderungen zum Projekt "i-Kfz" erfolgt vom ZDK in Kooperation mit der Akademie des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes GmbH (TAK). Wesentliche Bestandteile der Arbeiten betreffen die Etablierung der sogenannten "Kopfstelle ZDK". Diese Kopfstelle nimmt hauptsächlich die Aufgabe der sicheren Übermittlung der i-Kfz-relevanten SP-Daten von den aSPW an das KBA wahr. Diese Aufgabe der "Kopfstelle ZDK" kann in zwei Bereiche aufgeteilt werden: