Auch für das Jahr 2018 stellt die Bundesregierung wieder Fördergelder im Rahmen des De-minimis Förderprogramms zur Verfügung. Bis zu fünf Anträge (Erstantrag und Folgeanträge) je Antragsteller können in der Antragsfrist zwischen dem 8. Januar 2018 und dem 1. Oktober 2018 beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) eingereicht werden.
Wichtige Neuerungen für alle AU-Betriebe
Es wurde bereits mehrfach thematisiert, dass nicht alle bisher anerkannten Prüfstützpunkte zum 1.1.2018 über einen Scheinwerfereinstellprüfplatz nach HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie oder den ggf. aktuell schon zusätzlich zu kalibrierenden Bremsprüfstand verfügen.
Bekanntlich sind wegen der VW-Abgasmanipulation an Dieselfahrzeugen (EA 189) inzwischen mehrere tausend Klagen vor deutschen Gerichten gegen VW oder VW-Händler anhängig oder bereits entschieden worden.