Leider mehren sich in letzter Zeit die Meldungen von Kfz-Betrieben, die Abgasuntersuchung (AU) nicht mehr eigenständig durchführen zu wollen.
Ergänzend zu der Nummer 1.2.9 der AU-Richtlinie (Anforderungen an die Messgenauigkeit der verwendeten Abgasmessgeräte) wird mit der Verkehrsblatt-Verlautbarung...
In einem früheren Artikel hatten wir über die Wiedereinführung der obligatorischen Endrohrmessung an allen Kraftfahrzeugen (Otto, Diesel) ab dem 01.01.2018 anhand einer Änderung der AU-Richtlinie gemäß der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 158 vom 20.09.2017 informiert.
Das BMF hat mit zwei Schreiben an den ZDK einerseits und den ZDH andererseits zu konkreten Fragestellungen der beiden Verbände Stellung genommen.