Die Zulässigkeit des Scannens oder Kopierens von Personalausweisen war datenschutzrechtlich jahrelang umstritten. Sofern keine spezialgesetzliche Ermächtigungsgrundlage, wie z.B. im Geldwäschegesetz vorlag, wurde das Anfertigen von Kopien des Personalausweises seitens der Gerichte überwiegend restriktiv beurteilt.