Wir hatten Sie bereits über die ab 01.10.2017 verpflichtende Lieferung von i-Kfz-relevanten SP-Daten durch anerkannte SP-Werkstätten für die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) informiert. Nachfolgend informieren wir Sie über den aktuellen Stand zum Aufbau und zum Betrieb einer Infrastruktur zur Übermittlung der i-Kfz-relevanten SP-Daten an das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) durch das Kfz-Gewerbe und die dafür von Ihnen bis zum 01.10.2017 umzusetzenden Maßnahmen.