Wichtige Neuerungen für alle AU-Betriebe
Übergangsregelung:
Mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2018 ist für Anwender, bei denen die Voraussetzungen für die
Anwendung des AU-Geräteleitfadens Version 5.01 nicht fristgerecht bis zum 31.12.2017 geschaffen
werden konnte, die Anwendung der folgenden Versionen mit den genannten Einschränkungen zulässig:
Beachte:
unabhängig von dieser Regelung ist ab dem Durchführungsdatum 01.01.2018 die
Funktionsprüfung Abgas (Endrohrmessung) bei der AU verpflichtend durchzuführen. Das heißt ggf.
muss diese „manuell“ eingeleitet werden.
Nachweise „ohne“ Abgasmessung (Endrohrmessung) können ab dem 01.01.2018 nur noch dann
anerkannt werden, wenn der Tag der Durchführung der AU vor dem 01.01.2018 lag (max.2 Kalendermonate vor der HU).