Es wurde bereits mehrfach thematisiert, dass nicht alle bisher anerkannten Prüfstützpunkte zum 1.1.2018 über einen Scheinwerfereinstellprüfplatz nach HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie oder den ggf. aktuell schon zusätzlich zu kalibrierenden Bremsprüfstand verfügen.