Die Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs e.V. hat ihre „beliebte
Fehler Liste“ ergänzt.
Treten während des Betriebs eines Fahrzeugs kaum wahrnehmbare Geräusche im Bereich der Steuerkette auf, bei denen nicht absehbar ist, ob sie ein Indiz für einen bevorstehenden Motorschaden sein können, handelt es sich um ein rein akustisches bzw. Komfortproblem, nicht aber um einen Sachmangel im Rechtssinne.
Wird ein Kaufvertrag über ein Kraftfahrzeug nicht bereits vor Ort im Autohaus geschlossen, kommt er nach den Neuwagen- oder Gebrauchtwagen-Verkaufsbedingungen (NWVB bzw. GWVB) bekanntlich alternativ auch dann zustande, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des Käufers innerhalb der dort genannten Fristen diesem gegenüber schriftlich bestätigt.
Wenn ein fabrikneues Kraftfahrzeug infolge eines Sachmangels einen Unfallschaden erleidet, kann der Käufer die Lieferung eines neuen baugleichen Fahrzeugs verlangen und muss sich nicht mit einer Beseitigung der Unfallschäden zufriedengeben.