Bereits im Dezember haben wir über die Anpassung diverser Bedingungstexte des ZDK an das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz informiert.
Mitte Januar diesen Jahres hatten wir zuletzt über das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) und die ab dem 01.02.2017 geltenden Informationspflichten berichtet.
folgende Pressemeldung wurde uns zur Verfügung gestellt, diese möchten wir unseren Mitgliedern auf keinen Fall vorenthalten.
Die Höhe des Standgeldanspruches einer Kfz-Werkstatt ist auf den Restwert des Fahrzeugs begrenzt / Beschluss des OLG Koblenz vom 09.03.2016 (Az: 2 U 217/15).