In der letzten Vorstandssitzung am 14.12.2016 hat der ZDK über die ab dem 01.02.2017 geltenden Informationspflichten gemäß Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) berichtet und darauf verwiesen, dass die aktuellen Bedingungstexte vom ZDK neu aufgelegt wurden.