Werkvertragsrecht - Aufklärungspflicht über RückrufaktionenErstellt: 22. November 2017 | DruckenAutorisierte Marken-Servicebetriebe sind verpflichtet, ihre Kunden auch im Rahmen einer in Auftrag gegebenen „kleinen“ Inspektion über sicherheitsrelevante Rückrufaktionen des Herstellers zu informieren. Weiterlesen für Mitglieder.. Zurück Weiter