Mit dem EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie-Umsetzungsgesetz werden nun die im deutschen Nachweisgesetz bislang schon statuierten Pflichten des Arbeitgebers zur Information des jeweiligen Beschäftigten über die wesentlichen Arbeitsbedingungen erweitert und die Fristen für die Information an den Beschäftigten geändert
Hier der offene Brief der Mitgliederversammlung der Kfz-Innung Südthüringen vom 16.09.2022 an die Südthüringer Handwerker.
Dieser wurde dem Bericht des Obermeisters Erhard Hüther a.D. entnommen.
Das Ende der Doppelprüfung von Messgeräten für die Abgasuntersuchung ist nahe: Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 7. Juli einer Änderung der Mess- und Eichverordnung zugestimmt.