Die Corona-Pandemie erschwert es vielen Ausbildungsbetrieben, weiterhin junge Menschen auszubilden. Daher können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Ausbildungsprämie oder andere Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen. Das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" ist verlängert und erweitert worden.
Das Förderprogramm richtet sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind. Es verfolgt diese Ziele:
Voraussetzungen für Förderungen
Ob Ihr Betrieb Anspruch auf Förderungen aus dem Bundesprogramm hat, hängt von der Anzahl seiner Beschäftigten ab.
Für die Förderung kommen Betriebe infrage, die wie folgt ausbilden:
Einschränkungen
Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ können nicht mit anderen Förderungen kombiniert werden, die die gleiche Zielrichtung oder den gleichen Inhalt haben.
Das Wichtigste im Überblick
Höhe Ausbildungsprämie: 4.000 Euro
Höhe Ausbildungsprämie (plus): 6.000 Euro
Zudem können ab diesem Zeitpunkt Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten die entsprechenden Förderungen beantragen.
Höhe Übernahmeprämie: 6.000 Euro
75 % Zuschuss zur Ausbildungsvergütung (auch bei Verbundausbildung)
50 % Zuschuss zur Ausbildervergütung (max. 4.000 €, GF: 2.500 €)
Wichtig: Nutzen Sie die jeweiligen Upload-Services, um Ihre Unterlagen an die Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln. Bei einer Übermittlung per E-Mail sind Ihre Daten nicht ausreichend geschützt. Alternativ können Sie die Unterlagen per Post an Ihre zuständige Agentur für Arbeit schicken.
Dokumente zum Download
Hinweis: Prüfen Sie, bevor Sie den Upload-Service nutzen, ob alle benötigten Dokumente vollständig ausgefüllt und unterschrieben sind. Die Ausfüllhinweise zum Antrag finden Sie unter Downloads am Ende dieser Seite. Die Dokumente sowie die Anlagen müssen als Dateien verfügbar sein. Bitte nutzen Sie keine elektronische Signatur, da diese nicht konvertiert werden kann.
Ausbildungsprämie (plus) online einreichen:
Der Antrag auf Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus für Berufsausbildungen mit Ausbildungsbeginn ab dem 1. Juni 2021 ist voraussichtlich ab der 22. Kalenderwoche zum Download verfügbar.
Erklärung zur Probezeit online einreichen oder nachreichen
Um die Förderung zu erhalten, muss Ihr Unternehmen eine Erklärung zur Probezeit abgeben. Diese reichen Sie nach dem erfolgreichen Abschluss der Probezeit ein.
Wenn keine Probezeit vereinbart wurde, können Sie die Erklärung direkt im Anschluss an Ihren Antrag einreichen.
Nutzen Sie in beiden Fällen folgendes Formular:
Erklärung des Ausbildungsbetriebs über Probezeiten
Bescheinigung der zuständigen Stelle
De-minimis-Erklärung des Antragstellers
Ansprechpartner der Handwerkskammer Südthüringen
Mitarbeiterin Passgenaue Besetzung
Rosa-Luxemburg-Straße 7-9
98527 Suhl
Tel. 03681 370225
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oder
Mitarbeiterin Lehrlingsrolle und Ausbildungsservice
Rosa-Luxemburg-Straße 7-9
98527 Suhl
Tel. 03681 370201
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Beratung durch den Arbeitgeber-Service
Der Arbeitgeber-Service beantwortet gerne Ihre Fragen zu den unterschiedlichen Fördermöglichkeiten für Ihren Betrieb.
Sie erreichen den Arbeitgeber-Service telefonisch unter 0800 4 555520 (gebührenfrei) oder per Kontaktformular.
Weiterführende Informationen
Weiterführende Infos finden Sie beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
https://www.bmbf.de/de/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern-13371.html
Alle Informationen rund um die Antragstellung finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern