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Änderung der AU-Richtlinie

Mit der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 86/2021 vom 06.04.2021 wird unter anderem die Einführung einer Messung der Partikelanzahlkonzentration (PN-Messung) an Dieselfahrzeugen ab der Emissionsklasse Euro 6/Euro VI durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) anhand einer Änderung der Richtlinie für die Durchführung der Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen nach Nummer 6.8.2 der Anlage VIIIa Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) (AU-Richtlinie) bekannt gegeben.

Gleichzeitig wird mit der verpflichtenden Anwendung einer PN-Messung ab dem 01.01.2023 die bisher vorgeschriebene Trübungsmessung an diesen Kraftfahrzeugen aufgehoben und nur noch für Kraftfahrzeuge bis zur Emissionsklasse Euro 5/Euro V ab diesem Stichtag vorgeschrieben.

Ziel dieser Weiterentwicklung der AU-Richtlinie ist, anhand eines innovativen Prüfablaufs - Messung der Partikelanzahlkonzentration - auch an Dieselfahrzeugen mit einer geringen Grundemission Verschlechterungen im Abgasverhalten aufgrund von Manipulation, Verschleiß, unterlassener Wartung oder nicht fachmännisch ausgeführten Reparaturen einfach aufdecken zu können. Die Qualität der Abgasuntersuchung (AU) wird insgesamt weiter erhöht und gleichzeitig sichergestellt, dass gegebenenfalls abgasrelevante Mängel frühzeitig detektiert, anhand einer fachmännischen Reparatur behoben werden und somit das Fahrzeug wieder auf das ursprüngliche Emissionsniveau gebracht wird.

Die ZDK-Kommentierung zu der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 86 vom 06.04.2021 erhalten Sie anliegend. Die Verkehrsblatt‐Verlautbarung können wir diesem Schreiben nicht beifügen, da die Verbreitung von Verkehrsblatt‐Inhalten oder ‐Dokumentationen ‐ auch nur auszugsweise ‐ in gedruckter oder digitaler Form rechtswidrig ist und rechtlich verfolgt wird.

Die Veröffentlichung der Verkehrsblatt-Verlautbarung nebst ZDK-Kommentierung wird im Verbandsorgan "kfz‐betrieb" und in "TEMI Plus" (http://www.temiplus.de) zeitnah erfolgen.