Nach Verabschiedung durch Bundestag und Bundesrat ist am 29.06.2021 das „Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung weiterer Gesetze (KitaFinHÄndG)“ im Bundesgesetzblatt verkündet worden.
Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum 1. Juli 2021 um 10 Cent je Stunde auf nunmehr 9,60 Euro. Dieser Mindestlohn gilt bis zum 31. Dezember 2021, bevor dann weitere Erhöhungsschritte folgen.
In einem aktuellen Urteil hat das Arbeitsgericht (ArbG) Köln zur Frage, ob einem Arbeitnehmer wegen der Weigerung eine Maske zu tragen, sinngemäß folgende, interessante Entscheidung getroffen: