Das Ende der Doppelprüfung von Messgeräten für die Abgasuntersuchung ist nahe: Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 7. Juli einer Änderung der Mess- und Eichverordnung zugestimmt.
Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum 1. Juli 2021 um 10 Cent je Stunde auf nunmehr 9,60 Euro. Dieser Mindestlohn gilt bis zum 31. Dezember 2021, bevor dann weitere Erhöhungsschritte folgen.
Das für die Prüfung der Umweltbonus-Anträge zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine Anpassung des Abwicklungsprozesses vorgenommen: