Wie schon mit unserer Mitgliederinformation vom 12.08.2022 berichtet, ist das sog. „deutsche Umsetzungsgesetz zur EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie“ mit zahlreichen Änderungen des Nachweisgesetzes (NachwG) am 01.08.2022 in Kraft getreten, was nun für einige zusätzliche Nachweispflichten beim Abschluss von neuen Arbeitsverträgen sorgt.