Ab dem 01.09.2018 treten für die Erstzulassung bestimmter Kraftfahrzeuge strengere Abgasvorschriften in Kraft.
Die am 01.08.2017 in Kraft getretene novellierte Fassung der Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen..
Auch für das Jahr 2018 stellt die Bundesregierung wieder Fördergelder im Rahmen des De-minimis Förderprogramms zur Verfügung. Bis zu fünf Anträge (Erstantrag und Folgeanträge) je Antragsteller können in der Antragsfrist zwischen dem 8. Januar 2018 und dem 1. Oktober 2018 beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) eingereicht werden.