Ab dem 01.09.2019 treten für die Erstzulassung bestimmter Kraftfahrzeuge strengere Abgasvorschriften in Kraft. Folgende leichte sowie schwere PKW/NFZ der Fahrzeugklassen M1, M2, N1 und N2 können nach diesem Termin grundsätzlich nicht mehr für den Straßenverkehr zugelassen werden:
Aus aktuellem Anlass macht der ZDK darauf aufmerksam, dass auch Kfz-Unternehmen unbedingt darauf achten müssen, dass sich ihre wirtschaftlich Berechtigten bereits aus den üblichen amtlichen Registern (Handelsregister, Unternehmensregister) ergeben.
Mit unserer Mitgliederinformation („Kraftfahrzeugsteuer“) vom 15.02.2019 haben wir darüber berichtet, dass die Zollbehörden seit Dezember 2018 automatisiert die Kfz-steuerrechtliche Einstufung von kleinen Lkw und Vans überprüfen.