Zur Information überlassen wir Ihnen beigefügt die Verordnung (EU) 2018/858 vom 30.05.2018 über die Genehmigung und die Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge.
Mit dieser Verordnung ist das gesamte System der Typgenehmigung angepasst worden. Wesentliche Änderungen, die das Kfz-Gewerbe betreffen, sind folgende: