Mit unserer Mail vom 17.11.2017 hatten wir über die Wiedereinführung der obligatorischen Endrohrmessung an allen Kraftfahrzeugen (Otto, Diesel) ab dem 01.01.2018 anhand einer Änderung der AU-Richtlinie gemäß der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 158 vom 20.09.2017 informiert.