Ergänzend zu der Nummer 1.2.9 der AU-Richtlinie (Anforderungen an die Messgenauigkeit der verwendeten Abgasmessgeräte) wird mit der Verkehrsblatt-Verlautbarung Nr. 100 vom 23.05.2018 in diesem Zusammenhang die zu berücksichtigende "Richtlinie zur Kalibrierung von Abgasmessgeräten, die für die Untersuchung der Abgase von Kraftfahrzeugen nach Nummer 6.8.2