Mit unserer Email vom 09.02.2018 hatten wir über die Zulassungsbeschränkung für Neufahrzeuge (leichte Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge der Fahrzeugklassen M1, M2, N1 und N2) ab dem 01.09.2018 informiert.
Ergänzend zu dem bisherigen Verfahren der "Ausnahmegenehmigungen für auslaufende Serien und Lagerfahrzeuge (MAS)" möchten wir auf folgenden Sachverhalt hinweisen.