In früheren Informationen hatten wir bereits über die ab dem 01.02.2017 geltenden Informationspflichten berichtet.
Aufgrund mehrerer Rückfragen haben wir das Schreiben nochmals aufgearbeitet und ergänzt. Als Anlage sind die zutreffenden Merkblätter eingefügt. ->Anlage 1 ->Anlage 2