In den letzten Jahren haben wir wiederholt darüber informiert, dass aufgrund der Neufassung der Bremsprüfstandsrichtlinie aus dem Jahr 2011 ab dem 01.01.2020 nur noch solche Bremsprüfstände (BPS) für die Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) und Sicherheitsprüfung (SP) verwendet werden dürfen,
Nachdem die 4. EU-Geldwäscherichtlinie im deutschen Geldwäschegesetz (GwG) umgesetzt wurde und auch die Aufsichtsbehörden ihr Merkblatt an das neu gefasste GWG angepasst haben, ist nunmehr auch eine Überarbeitung des ZDK-Merkblatts erfolgt.
Wie bereits in unserem Beitrag mitgeteilt, wurde das Formular „Reparaturkosten-Übernahmebestätigung“ überarbeitet.